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| | | Wie fange ich an?
Zweite Frage:
Wie fange ich an?
Alle bisher vorgestellten Berufsgruppen - außer den bereits Gewerbetreiben-
den unter Ihnen - hatten wahrscheinlich bisher noch nie Kontakt mit dem
Gewerbeamt oder der Industrie- und Handelskammer und der Kontakt mit
dem Finanzamt beschränkte sich, wenn überhaupt auf die jährliche Steuer-
erklärung.
Aber auch hier sieht alles nur deshalb schwierig aus, weil Sie es eben noch
nie gemacht haben. Was man nicht kennt, scheint immer kompliziert.
Eigentlich müssen Sie sich „nur“ mit etwas Formalkram anfreunden und
Schritt für Schritt abarbeiten. Los geht’s!
Die Anmeldung Ihres Gewerbes
Wenn Sie Ihr Nebengewerbe nachhaltig betreiben (Ämter kannten diesen
Begriff schon vor der Umweltdebatte), das bedeutet dauerhaft und mit Ge-
winnerzielungsabsicht, besteht laut § 14 der Gewerbeordnung "Anzeige-
pflicht" (also Anmeldepflicht).
Und was heißt das? Nun, wenn Sie nur zweimal im Jahr einen Einkaufsvor-
teil nutzen würden, um Verwandte zu eben diesem Einkaufspreis zu versor-
gen, müssten Sie kein Gewerbe anmelden, denn dann wäre Ihr Handeln we-
der nachhaltig (also auf Dauer angelegt) und schon gar nicht mit der Ab-
sicht zur Gewinnerzielung verbunden. Aber dann müssten Sie auch nicht
dieses Buch lesen.
Da es beim Direktvertrieb bzw. Network Marketing eigentlich immer um
den Verkauf von Produkten geht und Sie diese Produkte hoffentlich dauer-
haft und mit Gewinn verkaufen wollen, handelt es sich auf jeden Fall um
eine gewerbliche Tätigkeit und die muss auf einem ordentlichen Formular
angemeldet werden, damit das Ordnungsamt Ihnen einen Gewerbeschein
ausstellt.
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