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| | |  Wie fange ich an?






              Zweite Frage:


              Wie fange ich an?




              Alle bisher vorgestellten Berufsgruppen - außer den bereits Gewerbetreiben-
              den unter Ihnen - hatten wahrscheinlich bisher noch nie Kontakt mit dem
              Gewerbeamt oder der Industrie- und Handelskammer und der Kontakt mit
              dem Finanzamt beschränkte sich, wenn überhaupt auf die jährliche Steuer-
              erklärung.
              Aber auch hier sieht alles nur deshalb schwierig aus, weil Sie es eben noch
              nie gemacht haben. Was man nicht kennt, scheint immer kompliziert.
              Eigentlich müssen Sie sich „nur“ mit etwas Formalkram anfreunden und
              Schritt für Schritt abarbeiten. Los geht’s!

              Die Anmeldung Ihres Gewerbes
              Wenn Sie Ihr Nebengewerbe nachhaltig betreiben (Ämter kannten diesen
              Begriff schon vor der Umweltdebatte), das bedeutet dauerhaft und mit Ge-
              winnerzielungsabsicht, besteht laut § 14 der Gewerbeordnung "Anzeige-
              pflicht" (also Anmeldepflicht).
              Und was heißt das? Nun, wenn Sie nur zweimal im Jahr einen Einkaufsvor-
              teil nutzen würden, um Verwandte zu eben diesem Einkaufspreis zu versor-
              gen, müssten Sie kein Gewerbe anmelden, denn dann wäre Ihr Handeln we-
              der nachhaltig (also auf Dauer angelegt) und schon gar nicht mit der Ab-
              sicht zur Gewinnerzielung verbunden. Aber dann müssten Sie auch nicht
              dieses Buch lesen.
              Da es beim Direktvertrieb bzw. Network Marketing eigentlich immer um
              den Verkauf von Produkten geht und Sie diese Produkte hoffentlich dauer-
              haft und mit Gewinn verkaufen wollen, handelt es sich auf jeden Fall um
              eine gewerbliche Tätigkeit und die muss auf einem ordentlichen Formular
              angemeldet werden, damit das Ordnungsamt Ihnen einen Gewerbeschein
              ausstellt.




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