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| | | Darf ich das überhaupt?
Begeistern Sie Ihren Ehepartner, Lebenspartner oder Freund für dieses Ge-
schäft und nutzen Sie Ihre Kontakte für Empfehlungen. Das Vorgehen ist
das gleiche wie oben beschrieben - mit einer Ausnahme: Empfehlen Sie die
Produkte als zufriedener Verbraucher und nicht als Arzt.
Lesen Sie bitte zum Thema Steuern auch den Beitrag "Sie sind Freiberufler
...“.
Sie sind .......... Apotheker
In Ihrem Fall können Sie eine Entscheidung aufgrund der Produkte Ihres zu-
künftigen Partnerunternehmens treffen. Handelt es sich um Produkte, die im
weitesten Sinne zum Sortiment Ihrer Apotheke zählen könnten (Nahrungs-
ergänzung, Kosmetika, Pflegemittel, etc.), dann können Sie den Vertrieb
einfach in Ihr bereits bestehendes Geschäft integrieren.
Sie sollten dabei nur beachten, dass die meisten Unternehmen im Direktver-
trieb eine Werbung in Ihrem Geschäft untersagen, das heißt, Sie dürfen kei-
ne Produktpyramide in Ihr Schaufenster oder hinter die Theke stellen.
Aber empfehlend verkaufen dürfen Sie die Produkte natürlich; schließlich
ist Direktvertrieb bzw. Network Marketing ein Empfehlungsgeschäft und
als Apotheker beraten Sie Ihre Kunden doch täglich auf einer empfehlenden
Basis.
Sollten Sie zukünftig durch den Aufbau Ihrer Downline auch Provisions-
erträge erzielen, können Sie diese ebenfalls zunächst in Ihrem bestehenden
Betrieb verbuchen.
Wenn die Produkte auch bei großzügiger Auslegung eigentlich gar nichts
mit einer Apotheke zu tun haben, sollten Sie das Geschäft von Beginn an
trennen und hierfür ein Gewerbe anmelden.
Bezüglich einer Nebentätigkeit sagt die Apothekenbetriebsverordnung in §
2 (3) dazu:
Der Apothekenleiter hat jeden Betrieb einer weiteren Apotheke in einem anderen Mitgliedstaat
der Europäischen Gemeinschaften oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum sowie jede berufliche Tätigkeit, die er neben seiner Tätig-
keit als Apothekenleiter ausübt, vor ihrer Aufnahme der zuständigen Behörde anzuzeigen.
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