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| | | Darf ich das überhaupt?
Achten Sie beim Fragebogen des Finanzamtes (dazu kommen wir später
noch ausführlich) auf die richtigen Einträge.
Mit der Beachtung dieser wenigen Regeln sind Sie auf der sicheren Seite.
Sie sind .......... Student
Für Studenten gibt es keine Vorschriften, die Ihnen irgendwelche Tätigkei-
ten untersagen. Die meisten Studenten jobben neben ihrem Studium. Trotz-
dem gilt es einige Nebenschauplätze zu beachten, damit der mögliche Ge-
winn Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit nicht durch erhöhte Kosten
an anderer Stelle wieder aufgefressen wird.
Krankenversicherung
Als Student müssen Sie vor allem Ihre günstige Krankenversicherung im
Blick haben.
Sind Sie über Ihre Eltern beitragsfrei mit versichert, darf das eigene Ein-
kommen 365 € im Monat nicht überschreiten (für Interessierte: Der Wert
ist immer ein Siebtel der Bezugsgröße. Diese ändert sich allerdings jähr-
lich. Geben Sie einfach mal in einer Suchmaschine im Internet die Begrif-
fe Student, Krankenkasse und Bezugsgröße ein - dann werden Sie schnell
einen aktuellen Wert finden). BAföG-Zahlungen werden bei diesem Wert
übrigens nicht mit eingerechnet.
Überschreiten Sie dieses Einkommen, können Sie sich in der Krankenver-
sicherung für Studenten kostengünstig selbst versichern. Das müssen Sie
übrigens auch, wenn Sie über 25 Jahre alt sind. Die studentische Kranken-
versicherung schließt Ihre Tätigkeit als nebenberuflich Selbstständiger mit
ein.
Bei der Krankenversicherung für Studenten gilt dann für die nebenberufli-
che Selbstständigkeit eine Zeitgrenze von unter 20 Stunden wöchentlich.
Schließlich sind Sie ja im Hauptberuf Student.
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