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Zweite Frage:  | | |








              Die Kleinunternehmerregelung
              154. bis 179 Alles rund um die Umsatzsteuer: Das ist jetzt wirklich wich-
              tig, denn gerade in Bezug auf Umsatzsteuer sind Finanzämter ziemlich hu-
              morlos.
              Vorab zunächst ein kleiner Exkurs für alle Leser, die bereits einen Haupt-
              beruf als Selbstständige bzw. als Gewerbetreibende ausüben. Alle anderen
              Leser können das graue Kästchen aber einfach überspringen.
              Wenn Sie bereits mit einer anderen Tätigkeit selbstständig sind und mit dieser bisherigen Tätig-
              keit nicht umsatzsteuerpflichtig waren, können Sie sich für die neue Tätigkeit ebenso wie jeder
              Andere zunächst von der Umsatzsteuer befreien lassen. Bei der Hochrechnung Ihrer Umsätze
              müssen Sie allerdings alle Tätigkeiten (Ihre bisherige Tätigkeit und Ihre jetzt neu angemeldete)
              zusammenrechnen. Überschreiten Sie in der Summe die Grenze von 17.500 €, so sind Sie mit
              Ihrem neuen Nebengewerbe sofort umsatzsteuerpflichtig. Für Ihre bisher nicht umsatzsteuer-
              pflichtige Tätigkeit bleibt alles beim alten; hier sind Sie weiterhin nicht umsatzsteuerpflichtig.
              Wenn Sie mit Ihrer bisherigen Tätigkeit bereits umsatzsteuerpflichtig waren, müssen Sie unab-
              hängig von der Summe Ihrer Umsätze auch für Ihr neues Gewerbe die Umsatzsteuerpflicht
              wählen, weil Sie sich bereits einmal (mit Ihrem ersten Gewerbe) für die Umsatzsteuer entschie-
              den hatten. Wählen Sie Ihren Gesamtumsatz (bis oder über 17.500 €) und kreuzen Sie auf jeden
              Fall "Es wird UsSt. erhoben ..." an.
              Wichtig: Als hauptberuflich Selbstständiger oder Gewerbetreibender haben Ihre Buchhaltung
              und Ihr Beratungsbedarf einen deutlich höheren Umfang, so dass Sie sicherlich bereits mit
              einem Steuerberater zusammenarbeiten. Sie sollten daher diesen Fragebogen und die Umsatz-
              steuerproblematik unbedingt auch mit ihm besprechen.
              Die meisten Leser werden als Beschäftigte in einem Angestelltenverhältnis
              die Mehrwertsteuer (= Umsatzsteuer) bisher nur als Kunde kennengelernt
              haben. Ich werde auf dieses Thema in einem späteren Kapitel noch ausführ-
              lich zurückkommen.
              An dieser Stelle geht es darum, die mit der Umsatzsteuer verbundenen Pro-
              bleme erst einmal so klein wie möglich zu halten.
              In Zeile 127 hatten Sie Ihren erwarteten Gewinn für das laufende und für
              das kommende Jahr eingegeben. In Zeile 154 wird nun nach Ihrer Umsatz-
              erwartung gefragt, die zu diesem Gewinn führen soll.
              Eine gute Schätzmöglichkeit zu Beginn, wenn man seine Umsätze und seine
              Kosten noch gar nicht wirklich kennt, ist die Drittelregel: 1/3 Ihres Umsat-




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