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| | | Wie fange ich an?
zes entfällt auf den Wareneinsatz, 1/3 auf Betriebskosten und 1/3 ist der er-
wartete Gewinn. Diesen Gewinn haben wir in Zeile 127 bereits geschätzt
und müssen jetzt von diesem ausgehend umgekehrt auf den Umsatz zurück-
rechnen. Dafür multiplizieren Sie diesen Gewinn nun mit 3, um auf den er-
warteten notwendigen Umsatz zu kommen, der jetzt hier in Zeile 154 einge-
geben werden soll.
- - =
Umsatz bzw.
Verkauf (3/3) - Ware (1/3) - Kosten (1/3) = Gewinn (1/3)
Für das erste Jahr tragen Sie also 2.400 x 3 = 7.200 Euro ein (aber nur,
wenn Sie am 1.1. starten) bzw. den von Ihnen in Zeile 127 berechneten
Wert x 3. Für das Folgejahr geben Sie 3.500 x 3 = 10.500 € an.
Eine Einschätzung dieser Art ist durchaus plausibel und mehr wird von Ih-
nen beim Start auch nicht erwartet. Keinesfalls sollten Sie einen Wert über
17.500 € ansetzen - der Wert sollte um Einiges darunter liegen. Warum Sie
das tun sollten - darauf komme ich bei Zeile 156 zurück.
In Zeile 155 kreuzen Sie „Nein“ an.
In Zeile 156 machen Sie ein Kreuz. Und hier finden Sie direkt auf dem Fra-
gebogen auch die Erklärung für Ihren Eintrag bei Zeile 154:
Das ist wirklich wichtig: In Deutschland gibt es im § 19 des Umsatzsteuer-
gesetzes eine Kleinunternehmer-Regelung, die Sie wählen dürfen, wenn
Ihr voraussichtlicher Umsatz im laufenden Kalenderjahr (in Ihrem Fall also
dem Kalenderjahr Ihrer Geschäftsgründung) nicht über 17.500 € (inklusive
Mehrwertsteuer) und im Folgejahr voraussichtlich nicht über 50.000 € be-
tragen wird.
Im Gründungsjahr muss der Gesamtumsatz natürlich glaubhaft geschätzt
werden, aber eine vorsichtige Schätzung unterhalb von 17.500 € kann man
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