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Vierte Frage:  | | |






              Zum anderen müssen Sie diese Einkommensteuererklärung zukünftig jetzt
              sowieso abgeben, da Sie nun mindestens zwei verschiedene Einkünfte ha-
              ben werden:
              Þ Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (worauf Sie die Lohnsteuer
                  bereits entrichtet haben), aber eben auch
              Þ Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.
              Für die steuerlichen Verpflichtungen aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit
              sind Sie selbst verantwortlich. Der „Arbeitgeber“ sind Sie ja jetzt selbst. Die
              zukünftig auf Ihre Gewinne entfallenen Steuern werden in Ihrem ersten
              selbstständigen Jahr erst nachträglich mit der Einkommensteuererklärung
              offenkundig und Sie dürfen nicht vergessen, sich entsprechende Rücklagen
              zu schaffen.

              Buchhaltung - Die Zweite

              Jetzt kommt der große Auftritt Ihrer bereits mit überschaubarem Aufwand
              wohlsortierten Aktenordner aus dem Kapitel Buchhaltung - Die Erste. Denn
              alle Belege, die Sie für die Ermittlung Ihres Jahresgewinns benötigen, befin-
              den sich bereits in diesem Ordner (bzw. diesen Ordnern).
              Ein wenig Fleißarbeit können wir Ihnen nun leider nicht ersparen. Aber
              auch jetzt ist nicht teures Profiwissen, sondern eben nur Fleiß gefragt und
              mit ein wenig der bereits erwähnten zwänglerischen Veranlagung kann die
              ordentliche Aufstellung des Jahresergebnisses sogar Spaß machen.
              Übrigens: Die Buchhaltung Ihres Gewerbes - also alle Kontoauszüge und
              Belege - müssen Sie 10 Jahre aufbewahren. So will es das Steuergesetz.

              Die Gewinnermittlung Ihres Gewerbebetriebes
              Die jetzt neu zu versteuernden Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit sind
              der Gewinn (oder vielleicht auch Verlust) aus Ihrem Gewerbebetrieb. Und
              den gilt es nun aus Ihren Aktenordnern zu ermitteln.
              Jetzt ist es an der Zeit, die Belege hinter den Kontoauszügen Ihres Ge-
              schäftskontos, in eine strukturierte Form zu bringen.





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