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Vierte Frage: | | |
Zum anderen müssen Sie diese Einkommensteuererklärung zukünftig jetzt
sowieso abgeben, da Sie nun mindestens zwei verschiedene Einkünfte ha-
ben werden:
Þ Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (worauf Sie die Lohnsteuer
bereits entrichtet haben), aber eben auch
Þ Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.
Für die steuerlichen Verpflichtungen aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit
sind Sie selbst verantwortlich. Der „Arbeitgeber“ sind Sie ja jetzt selbst. Die
zukünftig auf Ihre Gewinne entfallenen Steuern werden in Ihrem ersten
selbstständigen Jahr erst nachträglich mit der Einkommensteuererklärung
offenkundig und Sie dürfen nicht vergessen, sich entsprechende Rücklagen
zu schaffen.
Buchhaltung - Die Zweite
Jetzt kommt der große Auftritt Ihrer bereits mit überschaubarem Aufwand
wohlsortierten Aktenordner aus dem Kapitel Buchhaltung - Die Erste. Denn
alle Belege, die Sie für die Ermittlung Ihres Jahresgewinns benötigen, befin-
den sich bereits in diesem Ordner (bzw. diesen Ordnern).
Ein wenig Fleißarbeit können wir Ihnen nun leider nicht ersparen. Aber
auch jetzt ist nicht teures Profiwissen, sondern eben nur Fleiß gefragt und
mit ein wenig der bereits erwähnten zwänglerischen Veranlagung kann die
ordentliche Aufstellung des Jahresergebnisses sogar Spaß machen.
Übrigens: Die Buchhaltung Ihres Gewerbes - also alle Kontoauszüge und
Belege - müssen Sie 10 Jahre aufbewahren. So will es das Steuergesetz.
Die Gewinnermittlung Ihres Gewerbebetriebes
Die jetzt neu zu versteuernden Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit sind
der Gewinn (oder vielleicht auch Verlust) aus Ihrem Gewerbebetrieb. Und
den gilt es nun aus Ihren Aktenordnern zu ermitteln.
Jetzt ist es an der Zeit, die Belege hinter den Kontoauszügen Ihres Ge-
schäftskontos, in eine strukturierte Form zu bringen.
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