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Vierte Frage: | | |
aufwand und zur Abschreibung. Dann haben Sie alle neben dem Bankord-
ner notwendigen Belege am Jahresende sofort zur Hand.
Bewirtung und Eigenanteil
Wir hatten im Kapitel über Bewirtung schon darauf hingewiesen. Sie müs-
sen 30% der Bewirtungskosten (als Kleinunternehmer inklusive Steuer)
selbst tragen.
Die Berechnung nehmen Sie einfach wie im folgenden Beispiel vor:
Summe der Bewirtungskosten 914,54 €
abzüglich 30% dieses Betrages als Eigenanteil - 274,36 €
Absetzbare Bewirtungskosten = 640,18 €
Am besten ist es, in der Einnahmen- / Überschussrechnung eingerückt alle
Bewirtungskosten in voller Höhe auszuweisen, dann den Eigenanteil als Mi-
nusposition darzustellen und den verbleibenden Differenzwert als Bewir-
tungskosten in Ansatz zu bringen (siehe Beispiel).
So kann das Finanzamt anhand Ihrer eingereichten Überschussrechnung so-
fort sehen, dass Sie die Rechnungen entsprechend der gesetzlichen Vor-
schriften gekürzt haben, und ist gleich ein wenig weniger misstrauisch.
Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand
Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand hatten wir ja bereits im letzten
Kapitel ausführlich besprochen.
Hier schlägt einmal mehr die Stunde Ihres bisherigen Ordnungssinns. Wenn
Sie analog zu unserer Mustertabelle das ganze Jahr über Ihre geschäftlich
veranlassten Fahrten sowie die Dauer der Abwesenheit aufgezeichnet ha-
ben, dann stehen Ihnen alle Werte jetzt schnell zur Verfügung.
Aus der Tabelle entnehmen Sie zunächst die Summe der eingetragenen Be-
träge für den Verpflegungsmehraufwand. Voilà - schon haben Sie den Jah-
reswert für den Verpflegungsmehraufwand.
Sie haben jetzt zwei Möglichkeiten, die Fahrtkosten für Ihre Einnahme- /
Überschussrechnung zu berechnen.
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