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Vierte Frage:  | | |






              Betriebseinnahmen

              1.Einnahmen aus Verkäufen
              2.Einnahmen aus Provisionen meines Partner-Unternehmens
              3.Sonstige Einnahmen
              Summe der Einnahmen

              Betriebsausgaben
              1.Wareneinkäufe
              2.Raumkosten
              3.Telefon
              4.Bewirtung
              5.Fahrtkosten               (Ihre gesammelten Fahrtenbuchblätter)
              6.Verpflegungsmehraufwand   (Steht auch bereits im Fahrtenbuch)
              7.Abschreibung              (Dazu kommen wir noch)
              8.Sonstige Ausgaben
              Summe der Ausgaben

              = Überschuss


              Bis zu den bereits genannten Grenzen - 50.000 € Gewinn oder 500.000 €
              Umsatz - gilt für die Gewinnermittlung übrigens das für den Neuling gut
              verständliche Zufluss- bzw. Abflussprinzip; dies heißt, dass ein Beleg in
              das Jahr gehört, in dem er gezahlt worden ist, unabhängig vom Datum auf
              dem Beleg. Bekommen Sie also am 15.12. eine Rechnung, die Sie am
              05.01. des Folgejahres bezahlen, so gehört dieser Beleg bei der Überschuss-
              ermittlung in das Folgejahr.
              Das hat den Vorteil, dass Sie zunächst wirklich nur Ihre Kontoauszüge vom
              01.01. bis zum 31.12. buchen müssen. Alles andere bleibt unberücksichtigt.
              Moment mal! Wäre es dann nicht besonders sinnvoll, am Jahresende noch
              schnell alle Rechnungen zu bezahlen (das schmälert meinen Gewinn und da-



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