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Erste Frage: | | |
Die einschlägigen Personalhandbücher sagen nämlich Folgendes:
1. Arbeitszeit: Der Arbeitnehmer schuldet prinzipiell den Einsatz seiner
ganzen Arbeitskraft nur während der arbeitsvertraglich geschuldeten
Zeit. Das sollten Sie natürlich auch weiterhin so tun!
2. Freizeit: Bei der Verwertung seiner Freizeit ist der Arbeitnehmer frei; er
darf diese auch gewinnbringend einsetzen. Sehen Sie!
3. Konkurrenzverbot: Unzulässig sind jedoch solche Nebenerwerbstätig-
keiten, die dem Hauptarbeitgeber direkt oder indirekt Konkurrenz machen.
Prüfen Sie also, ob die Produkte des Unternehmens, mit dem Sie sich gerade
beschäftigen, in Konkurrenz zu den Produkten Ihres Arbeitgebers stehen.
4. Treuepflicht: Aus Treuepflicht Ihrem Arbeitgeber gegenüber müssen Sie
alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aus Ihrer Haupttätigkeit wahren.
Und Sie dürfen natürlich auch nicht seine Kundenkartei für Ihre eigenen
nebenberuflichen Geschäftszwecke nutzen. Aber das haben Sie ja auch we-
der vor noch nötig!
5. Beeinträchtigung der Hauptarbeit: Auch solche Nebentätigkeiten sind
nicht zulässig, die das Arbeitsverhältnis zum Hauptarbeitgeber in sonstiger
Weise nachteilig berühren. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeit-
nehmer durch die Nebentätigkeit nicht mehr in der Lage ist, die ihm nach
dem Arbeitsvertrag obliegenden Leistungspflichten ordnungsgemäß zu er-
füllen. Sie sollten Ihre zukünftigen Termine also nicht regelmäßig bis mor-
gens um fünf ausdehnen und dann den Schlaf während Ihrer Hauptarbeits-
zeit nachholen!
6. Gesundheit: Die Nebentätigkeit darf Ihre Gesundheit nicht gefährden
oder beeinträchtigen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie nebenbe-
ruflich als Trainer für Extremsportarten arbeiten würden; ein im Direktver-
trieb bzw. Network Marketing wohl kaum denkbarer Fall.
Denkbar ist eher, dass Sie in Ihrer Haupttätigkeit aus guten Gründen krank-
geschrieben wurden. In diesem Fall besteht Ihre Hauptpflicht als Arbeitneh-
mer darin, zu genesen. Sie dürfen also jetzt nicht einfach die „Unternehmer-
Kappe“ aufsetzen und fleißig Ihren nebenberuflichen Geschäften nachge-
hen.
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