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| | | Wie gestalte ich den Alltag effizient?
werden wir etwas später eine ordentliche und dennoch einfache Möglichkeit
zur Belegsammlung kennenlernen.
Eigentlich müssen nur zwei Grundregeln beherzigen, um dem Schreckbe-
griff Buchhaltung jeden Schrecken zu nehmen und jeden Finanzbeamten
nachhaltig zu beeindrucken:
1. Keine Buchung ohne Beleg!
Sammeln Sie also fleißig alle Belege, die in irgendeinem Zusammenhang
mit Ihrem Geschäft stehen und achten Sie nur darauf, dass diese Belege den
Kriterien entsprechen, mit denen wir Sie im Folgenden vertraut machen
werden - das ist eigentlich alles!
2. Vermeiden Sie ein Kassenbuch
Verkäufe im Direktvertrieb bzw. Network-Marketing sind häufig Barver-
käufe, und da diese naturgemäß ja nicht über Ihr Bankkonto laufen, müssen
Sie hierfür eigentlich ein Kassenbuch führen.
Kassenbücher sind ein ewiger Quell von Rechnungsdifferenzen und deshalb
ist es am besten, man hat gar keins! Klugerweise gibt einen recht einfachen
Weg, die Führung eines Kassenbuches trotz Bareinnahmen und Barausga-
ben zu vermeiden. Dazu später mehr.
Betriebseinnahmen
Bei den Einnahmebelegen ist das Finanzamt aus purem Eigennutz natürlich
nicht ganz so pingelig wie bei den Ausgabebelegen. Es hat noch keinen Fi-
nanzbeamten gegeben, der einen Einnahmebeleg nicht anerkannt hat, weil
er nicht richtig ausgefüllt war. Trotzdem sollten Sie natürlich auf ordentli-
che Einnahme- bzw. Verkaufsbelege achten.
Hüten Sie sich vor der Versuchung, Ihre Waren ohne Beleg zu verkaufen.
Gerade beim Verkäufen an Privatpersonen, die wahrscheinlich den Löwen-
anteil Ihrer zukünftigen Umsätze ausmachen werden, wird oft und gerne ge-
schludert und auch geschummelt. Allerdings hat das Prinzip, Ware offiziell
einzukaufen (schließlich will man die Kosten doch von der Steuer absetzen)
und anschließend nicht ganz so offiziell weiter zu verkaufen, schon so man-
chem Händler steuerlich das Genick gebrochen.
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