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Dritte Frage: | | |
Was das Finanzamt nicht weiß (aber immer vermutet), macht es nämlich be-
sonders heiß. Und kaum etwas ist dümmer, als das im letzten Absatz ge-
schilderte Vorgehen, denn das Finanzamt ist ziemlich clever im Aufdecken
dieser Tricks..
Ich werde Ihnen im Folgenden noch genug völlig legale Möglichkeiten vor-
stellen, die Steuer auf Ihre Umsätze im angemessenen Rahmen zu halten, so
dass Sie ruhig auch jeden getätigten Umsatz angeben können.
Barverkäufe gegen Quittung
Wenn Sie Bar-Verkäufe tätigen, legen Sie sich zunächst einmal einen Quit-
tungsblock zu. Standard - Quittungsblocks sind völlig ausreichend und es
gibt sie in jedem Kaufhaus oder Büromarkt.
Sollten bei Ihnen viele Barverkäufe anfallen, lohnt sich auch die Anschaf-
fung eines kleinen Stempels mit Ihrem Namen und Anschrift. Das erleich-
tert das Ausfüllen der Quittungen. Diese preiswerten Stempel gibt es eben-
falls im Büromarkt und im Preis ist zumeist ein Gutschein enthalten, mit
dem Sie nach dem Ausfüllen Ihrer Adressdaten beim Hersteller den entspre-
chenden Stempeleinsatz bestellen können.
Die Quittungsblocks haben immer ein Original (für Ihren Kunden) und eine
Durchschrift für Sie. Zwischen beide legen Sie das dem Quittungsblock bei-
liegende gute alte Kohlepapier, damit Sie nicht immer alles zweimal ausfül-
len müssen.
Achten Sie darauf, dass Sie alle notwendigen Felder ausfüllen. Welche das
sind, können Sie den Kriterien entnehmen, die wir zu Beginn des folgenden
Kapitels zu Betriebskosten für Rechnungen / Quittungen unter und über 100
€ aufzählen.
Und stellen Sie KEINE Mehrwertsteuer in Rechnung - wir hatten uns ja im
Kapitel zum Fragebogen des Finanzamtes für die Kleinunternehmerlösung
entschieden.
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