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Dritte Frage:  | | |






              Was das Finanzamt nicht weiß (aber immer vermutet), macht es nämlich be-
              sonders heiß. Und kaum etwas ist dümmer, als das im letzten Absatz ge-
              schilderte Vorgehen, denn das Finanzamt ist ziemlich clever im Aufdecken
              dieser Tricks..
              Ich werde Ihnen im Folgenden noch genug völlig legale Möglichkeiten vor-
              stellen, die Steuer auf Ihre Umsätze im angemessenen Rahmen zu halten, so
              dass Sie ruhig auch jeden getätigten Umsatz angeben können.


              Barverkäufe gegen Quittung
              Wenn Sie Bar-Verkäufe tätigen, legen Sie sich zunächst einmal einen Quit-
              tungsblock zu. Standard - Quittungsblocks sind völlig ausreichend und es
              gibt sie in jedem Kaufhaus oder Büromarkt.
              Sollten bei Ihnen viele Barverkäufe anfallen, lohnt sich auch die Anschaf-
              fung eines kleinen Stempels mit Ihrem Namen und Anschrift. Das erleich-
              tert das Ausfüllen der Quittungen. Diese preiswerten Stempel gibt es eben-
              falls im Büromarkt und im Preis ist zumeist ein Gutschein enthalten, mit
              dem Sie nach dem Ausfüllen Ihrer Adressdaten beim Hersteller den entspre-
              chenden Stempeleinsatz bestellen können.
              Die Quittungsblocks haben immer ein Original (für Ihren Kunden) und eine
              Durchschrift für Sie. Zwischen beide legen Sie das dem Quittungsblock bei-
              liegende gute alte Kohlepapier, damit Sie nicht immer alles zweimal ausfül-
              len müssen.
              Achten Sie darauf, dass Sie alle notwendigen Felder ausfüllen. Welche das
              sind, können Sie den Kriterien entnehmen, die wir zu Beginn des folgenden
              Kapitels zu Betriebskosten für Rechnungen / Quittungen unter und über 100
              € aufzählen.
              Und stellen Sie KEINE Mehrwertsteuer in Rechnung - wir hatten uns ja im
              Kapitel zum Fragebogen des Finanzamtes für die Kleinunternehmerlösung
              entschieden.









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